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KI-Beratung

KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was seit dem 2. August für dein Unternehmen gilt

Sven Jagata ·

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist seit dem 2. August 2026 keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verpflichtet seitdem jeden Betrieb, der KI im Kontakt mit Menschen einsetzt oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, diesen Einsatz offenzulegen. Und anders als bei vielen anderen Teilen des AI Act gibt es hier keine Schonfrist für kleine Unternehmen: Die Pflicht hängt nicht an deiner Mitarbeiterzahl, sondern daran, welche Art von KI du einsetzt.

Das Missverständnis, das mir gerade am häufigsten begegnet: “Das betrifft doch nur die, die KI bauen.” Falsch. Die Verordnung nimmt ausdrücklich auch den Betreiber in die Pflicht — also jeden, der ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung nutzt. Wer einen Chatbot auf der Website hat, KI-Bilder auf Social Media postet oder einen Telefonassistenten laufen lässt, ist gemeint.

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-07

Warum das jetzt so viele Betriebe trifft

Die Zahlen erklären, warum dieses Thema plötzlich Breitenwirkung hat. Laut einer repräsentativen Bitkom-Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI bereits aktiv ein. Ein Jahr zuvor waren es 17 Prozent — der Einsatz hat sich binnen zwölf Monaten also mehr als verdoppelt. Weitere 48 Prozent planen ihn oder diskutieren darüber.

Für die Kennzeichnungspflicht ist vor allem die Geschwindigkeit dieses Anstiegs das Problem. Wer KI erst in den vergangenen zwölf Monaten eingeführt hat, hat sie meist dort eingeführt, wo sie am schnellsten sichtbar Wirkung zeigt: in Marketing, Kommunikation und Kundenservice. Das sind exakt die Bereiche, in denen KI direkt auf den Kunden trifft — und damit die Bereiche, in denen Artikel 50 am schärfsten greift. Die Pflicht wächst also genau dort am schnellsten, wo am wenigsten darüber nachgedacht wird. Hinzu kommt: Wer schnell eingeführt hat, hat selten dokumentiert. Die meisten Betriebe wissen heute gar nicht sicher, wie viele KI-Systeme bei ihnen im Kundenkontakt laufen.

Die vier Fälle, in denen du kennzeichnen musst

Artikel 50 kennt vier klar abgegrenzte Fallgruppen. Nicht jede betrifft jeden Betrieb — aber die ersten beiden treffen fast jeden, der digital arbeitet.

FallgruppeWer muss handelnWie die Kennzeichnung aussieht
KI im direkten Dialog mit MenschenBetreiberSichtbarer Hinweis beim ersten Kontakt
KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video)Anbieter und BetreiberMaschinenlesbare Markierung, sichtbarer Hinweis
DeepfakesBetreiberOffenlegung direkt am Inhalt
Emotionserkennung, biometrische KategorisierungBetreiberInformation der betroffenen Person

1. Chatbots, Web-Assistenten und Telefon-KI

Setzt du einen KI-Telefonassistenten oder einen KI-Web-Assistenten ein, muss der Nutzer beim ersten Kontakt erkennen können, dass er mit einer Maschine spricht. Die Verordnung macht dabei eine Einschränkung: Der Hinweis entfällt, wenn es “aus den Umständen offensichtlich” ist. Auf diese Ausnahme würde ich mich aber nicht verlassen — was für dich offensichtlich ist, ist es für einen 70-jährigen Anrufer selten.

Praktisch heißt das beim Telefonassistenten eine Ansage zu Gesprächsbeginn, beim Chatbot ein sichtbares Label im Fenster plus eine Begrüßung, die sich ehrlich vorstellt. Wichtig und oft falsch gemacht: Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder im Impressum genügt ausdrücklich nicht. Die Kennzeichnung muss dort sitzen, wo der Kontakt stattfindet.

2. KI-generierte Texte, Bilder und Videos

Diese Gruppe hat zwei Ebenen, die gern verwechselt werden. Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren — etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Das ist Aufgabe von OpenAI, Google und Co., nicht deine. Deine Pflicht als Betreiber setzt bei der Veröffentlichung an: Wenn du KI-erzeugte Inhalte publizierst, muss das für den Betrachter erkennbar sein.

Für KI-gestützte Kreativarbeit bedeutet das einen sichtbaren Hinweis am Bild oder im Beitrag. Ein Sammelhinweis im Footer nach dem Muster “Diese Website nutzt KI” reicht nicht, weil die Kennzeichnung im Moment der Wahrnehmung sichtbar sein muss — im Blog-Index sieht der Besucher das Bild, nicht den Footer. Auf dieser Website siehst du die Umsetzung direkt unter jedem Beitragsbild.

3. Deepfakes

Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die real existierende Personen oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, müssen offengelegt werden. Für den normalen Mittelstand ist das selten relevant — es sei denn, im Marketing wird mit synthetischen Stimmen oder Avataren gearbeitet. Wer eine geklonte Stimme im Werbespot einsetzt, fällt darunter.

4. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Systeme, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Daten in Kategorien einsortieren, verpflichten dich, die betroffenen Personen zu informieren. Das betrifft etwa Analyse-Tools im Einzelhandel oder in Callcentern.

Der Stichtag, den fast alle übersehen: 2. Dezember 2026

Hier liegt der Punkt, der in den meisten Beiträgen zum Thema fehlt. Für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits im Einsatz waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Wer seinen Chatbot also 2024 eingeführt hat, hat noch bis Anfang Dezember Zeit, die Kennzeichnung nachzurüsten.

Von heute aus gerechnet sind das keine drei Monate mehr. Und es ist genau der Fall, der die meisten Betriebe betrifft: Die wenigsten haben ihr KI-System nach dem August-Stichtag eingeführt — die allermeisten hatten es vorher schon. Wer jetzt annimmt, er sei nicht betroffen, weil bei ihm ja nichts Neues dazugekommen ist, hat die Logik genau verkehrt herum.

Was der Digital Omnibus verschoben hat — und was nicht

Im Mai 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus mehrere Fristen des AI Act nach hinten geschoben. Das hat für Verwirrung gesorgt, weil daraus vielerorts ein “der AI Act ist ja verschoben” wurde. Das stimmt so nicht.

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: Anhang-III-Systeme greifen jetzt erst ab dem 2. Dezember 2027, Anhang-I-Systeme ab dem 2. August 2028. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 sind davon nicht betroffen — die sind am 2. August 2026 planmäßig in Kraft getreten. Wenn du also automatisierte Vorauswahl bei Bewerbungen einsetzt, hast du für die Hochrisiko-Dokumentation mehr Luft. Für die Kennzeichnung deines Chatbots hast du sie nicht.

Was nicht gekennzeichnet werden muss

Genauso wichtig wie die Pflichten sind die Grenzen. Drei Fälle fallen nach derzeitiger Auslegung heraus:

  • Rein interne Nutzung. Was das Unternehmen nicht verlässt, braucht keine Kennzeichnung nach Artikel 50.
  • KI als Hilfsmittel. Wenn du einen Text mit KI entwirfst und ihn anschließend maßgeblich überarbeitest, dient die KI nur als Werkzeug. Wo genau die Schwelle für “maßgeblich” liegt, ist juristisch noch nicht sauber geklärt — im Zweifel kennzeichnen.
  • Offensichtlichkeit. Wenn für jeden erkennbar ist, dass es sich um KI handelt, entfällt der Hinweis. Eine schmale Ausnahme, auf die man nicht bauen sollte.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt. Für verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind es bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte — bei einem Betrieb mit zwei Millionen Euro Umsatz sind das also 60.000 Euro, nicht 15 Millionen.

Realistisch wird kein Handwerksbetrieb wegen eines unbeschrifteten Chatbots als Erstes drankommen. Das größere Risiko im Mittelstand ist ein anderes: Abmahnungen durch Wettbewerber und der Vertrauensverlust bei Kunden, die sich getäuscht fühlen. Beides trifft schneller und billiger als eine Behörde.

In fünf Schritten zur Umsetzung

Schritt 1: Inventur. Liste jedes KI-System auf, das im Betrieb läuft — Chatbots, Telefonassistenten, Textgeneratoren, Bildtools, Übersetzung, Analysetools. Erfahrungsgemäß ist diese Liste doppelt so lang wie erwartet, weil einzelne Abteilungen längst eigene Tools nutzen.

Schritt 2: Einordnen. Ordne jedes System einer der vier Fallgruppen zu — oder stelle fest, dass es rein intern läuft und herausfällt.

Schritt 3: Stichtag prüfen. Markiere für jedes System, ob es vor oder nach dem 2. August 2026 eingeführt wurde. Alles davor muss bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet sein.

Schritt 4: Umsetzen. Hinweistexte formulieren, Ansagen aufnehmen, Labels einbauen. Bei einer sauber gebauten Website ist das meist eine Sache von wenigen Stunden. Wenn KI-Systeme über automatisierte Prozesse verknüpft sind, prüfe zusätzlich die Übergabepunkte zum Kunden.

Schritt 5: Dokumentieren. Halte fest, was du geprüft und entschieden hast. Im Streitfall zählt, dass du dich nachweislich damit befasst hast.

Wenn du nicht sicher bist, ob deine Website die Kennzeichnung sauber umsetzt, schau dir den Website-Audit an — dort prüfe ich unter anderem genau diese Punkte mit. Und wenn du einen konkreten Fall klären willst, melde dich einfach.

Ein Hinweis zum Schluss, der wichtig ist: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei Systemen mit automatisierter Entscheidungswirkung — Bewerberauswahl, Bonitätsprüfung, Kreditvergabe — solltest du eine juristische Einzelfallprüfung machen lassen.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die vorher schon im Einsatz waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Pflicht ist größenunabhängig. Entscheidend ist nicht, wie viele Mitarbeiter du hast, sondern ob und wie du KI einsetzt. Auch ein Einzelunternehmen mit einem Chatbot auf der Website ist betroffen. Lediglich bei der Höhe der Bußgelder werden KMU bessergestellt.

Muss ich einen KI-Chatbot auf meiner Website kennzeichnen?

Ja, wenn er direkt mit Nutzern interagiert. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sichtbar sein — ein Vermerk in der Datenschutzerklärung oder im Impressum reicht ausdrücklich nicht aus. Üblich sind ein Label am Chat-Fenster und eine Begrüßung, die den KI-Einsatz benennt.

Muss ich KI-generierte Texte im Blog kennzeichnen?

Wenn der Text weitgehend von der KI stammt: ja. Wenn du einen KI-Entwurf maßgeblich selbst überarbeitest, gilt die KI als Hilfsmittel und die Kennzeichnungspflicht greift in der Regel nicht. Wo genau diese Schwelle liegt, ist noch nicht abschließend geklärt — im Zweifel kennzeichnen.

Was kostet ein Verstoß gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert, was die Summen deutlich relativiert. Praktisch relevanter sind für den Mittelstand Abmahnungen durch Wettbewerber.

Sind die Pflichten durch den Digital Omnibus verschoben worden?

Nur teilweise. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme — auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Die Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 sind planmäßig am 2. August 2026 in Kraft getreten und gelten unverändert.

Sven Jagata (KI-generiertes Bild)

Sven Jagata

KI-Berater & Umsetzer für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich baue Voice Agents, Web-Assistenten und Automatisierungen — verständlich, ehrlich und hands-on.

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