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Barrierefreiheit

Kann jeder deine Website benutzen?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Finde in 30 Sekunden heraus, wo deine Website steht — kostenlos, mit sofortiger Ampel und ausführlichem Report per Mail.

Seit 28. Juni 2025

Das BFSG ist da — und die meisten Seiten sind es nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, dass Verbraucher digitale Angebote ohne fremde Hilfe nutzen können. Wer digital verkauft oder Termine vergibt, sollte jetzt hinschauen.

Onlineshops

Wer Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft, ist im Regelfall betroffen — vom großen Shop bis zum kleinen Buchungs-Button.

Termin- und Buchungssysteme

Online-Terminvergabe, Reservierungen, Tickets: Sobald Verbraucher digital abschließen können, greift das Gesetz.

Dienstleister mit Online-Abschluss

Banking, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung — und alles, was online zum Vertrag führt.

Wenn nichts passiert

Die Marktüberwachungsbehörde kann Fristen setzen. Im Ernstfall sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich — meist steht am Anfang aber erst einmal die Aufforderung nachzubessern.

Und die gute Nachricht

Vieles davon ist Handwerk, kein Umbau: Kontraste, Beschriftungen, Tastatur-Bedienung. Das meiste lässt sich mit überschaubarem Aufwand lösen.

Ohne Fachchinesisch

Was „barrierefrei" konkret bedeutet

Es geht nicht um ein Siegel an der Wand, sondern um vier ziemlich handfeste Dinge.

Sichtbar für alle

Ausreichender Farbkontrast, Text der sich vergrößern lässt, keine Information allein über Farbe. Hilft auch allen, die im Sonnenlicht aufs Handy schauen.

Bedienbar ohne Maus

Jeder Link, jedes Formular und jeder Button muss sich per Tastatur erreichen lassen — und man muss sehen, wo man gerade ist.

Verständlich vorgelesen

Bilder brauchen Alternativtexte, Formularfelder eine klare Beschriftung. Vorlese-Programme können die Seite sonst nicht sinnvoll wiedergeben.

Sauber strukturiert

Überschriften in der richtigen Reihenfolge, klare Bereiche, eine Sprachangabe. Das ist die Landkarte, an der sich Hilfstechnik orientiert.

Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist — den internationalen Standard für zugängliche Websites.

Kostenlose Erstprüfung

Wo steht deine Website gerade?

Ergebnis sofort hier auf der Seite, ausführlicher Report als PDF per Mail. Kostenlos — dafür bekommst du meinen Newsletter.

Die Prüfung dauert etwa 30 Sekunden. Das Ergebnis siehst du direkt hier.

Der ehrliche Weg

In drei Schritten zu einer Seite, die alle benutzen können

Kein Siegel-Versprechen, keine Panikmache. Sondern der Weg, den seriöse Praxis vorsieht.

1

Erstprüfung

Automatisch, in 30 Sekunden, kostenlos. Zeigt dir die Richtung und die offensichtlichen Stolpersteine.

Das machst du gleich hier
2

Fachprüfung

Von Hand: mit Tastatur durchgehen, mit Vorlese-Programm hören, Inhalte auf Verständlichkeit prüfen. Das kann keine Software.

Nach Absprache
3

Umsetzung

Priorisiert nach Wirkung: erst das, was Nutzern am meisten bringt. Schritt für Schritt statt Komplettumbau.

Gemeinsam geplant

Was ich dir nicht verspreche

Niemand kann dir seriös „garantierte BFSG-Konformität" verkaufen — dafür sind zu viele Kriterien eine Frage der fachlichen Beurteilung, und rechtlich verbindlich einordnen darf das ohnehin nur ein Anwalt. Was ich dir zusagen kann: eine ehrliche Bestandsaufnahme, klare Prioritäten und eine Website, die spürbar besser zu benutzen ist.

Unverbindlich

Lass uns 20 Minuten drüber sprechen

Wir schauen gemeinsam auf deine Seite, ich sage dir ehrlich was zu tun ist — und was du dir sparen kannst. Ohne Verkaufsgespräch, ohne Kosten.

Preise gibt's nicht von der Stange — was sinnvoll ist, hängt an deiner Seite. Das klären wir im Gespräch.

Sven Jagata

Lass uns persönlich sprechen

Du hast Fragen oder bist dir unsicher, welches Paket passt? Ich berate dich persönlich — kostenlos und unverbindlich.

30 Minuten · kostenlos · kein Folgetermin nötig

Häufige Fragen

BFSG — kurz erklärt

Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zugänglich sein. Technisch orientiert sich das an der Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist — dieselben Regeln, die international als Standard für zugängliche Websites gelten.
Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob du im Einzelfall darunter fällst, hängt an deinem konkreten Angebot — das klären wir im Gespräch, und bei rechtlicher Unsicherheit gehört die Frage zu einem Anwalt.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde. Sie wird von sich aus tätig oder auf Antrag — auch Verbraucherinnen und Verbände können sich melden. Am Anfang stehen Aufforderung und Frist, im Ernstfall sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und die Untersagung der Dienstleistung möglich. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund hinzuschauen.
Ist der Check wirklich kostenlos?
Ja, du zahlst nichts. Was ich dafür bekomme, ist deine E-Mail-Adresse und die Erlaubnis, dir meinen Newsletter mit Praxistipps zu schicken — ein fairer Tausch, finde ich. Das Ergebnis siehst du sofort auf der Seite, den ausführlichen One-Pager schicke ich als PDF hinterher. Abmelden kannst du dich jederzeit mit einem Klick; der Report bleibt natürlich trotzdem deiner.
Heißt ein grüner Wert, dass ich BFSG-konform bin?
Nein — und das ist wichtig. Der Check ist eine automatische Erstprüfung. Solche Prüfungen decken erfahrungsgemäß etwa ein Drittel der Kriterien ab. Dinge wie sinnvolle Alternativtexte, verständliche Sprache oder die Bedienbarkeit komplexer Abläufe kann keine Software beurteilen. Der Wert zeigt dir, wo du ungefähr stehst — die belastbare Aussage liefert erst eine Fachprüfung von Hand.
Wie geht es nach dem Check weiter?
In drei Schritten: Die automatische Erstprüfung zeigt die Richtung. Danach folgt eine Fachprüfung von Hand — mit Tastatur, Vorlese-Programm und geschultem Blick. Und dann die Umsetzung, priorisiert nach dem, was Nutzern am meisten bringt. Was davon du brauchst, klären wir vorher gemeinsam.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Ich bin kein Anwalt und darf dir nicht sagen, ob du im juristischen Sinne verpflichtet bist. Was ich kann: dir zeigen, wo deine Website technisch steht, was das für deine Besucher bedeutet und wie sich das sauber lösen lässt. Für die rechtliche Bewertung gehörst du zu einem Fachanwalt — gern empfehle ich jemanden.
Was habe ich davon, außer Pflichterfüllung?
Eine ganze Menge. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, dazu kommen alle, die mit dem Alter schlechter sehen oder motorisch eingeschränkt sind. Barrierefreie Seiten sind außerdem messbar besser für Suchmaschinen, schneller und einfacher zu bedienen — auch für alle anderen.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.

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