Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem bekomme ich fast täglich dieselbe Frage: “Muss ich jetzt unter jeden Text schreiben, dass da KI drinsteckt?”
Die ehrliche Antwort: In den allermeisten Fällen nein. Die Panik, die gerade durch LinkedIn-Feeds und Berater-Newsletter schwappt, ist deutlich größer als die tatsächliche Pflicht. Es gibt aber drei Stellen, an denen es wirklich ernst wird — und eine davon übersehen fast alle, weil sie gar nichts mit Kennzeichnung zu tun hat.
Ich gehe hier durch, was seit August konkret gilt, wo die Ausnahmen greifen und was du an deiner Website tatsächlich anfassen musst. Ohne Drama, dafür mit den Stellen, an denen es teuer werden kann.
Was Artikel 50 überhaupt regelt
Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist der Transparenz-Artikel. Sein Grundgedanke ist simpel: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer Maschine sprechen und wann ein Inhalt synthetisch erzeugt wurde. Er verlangt ausdrücklich keine Registrierung, keine Zertifizierung und keine Dokumentationsorgie — das betrifft Hochrisiko-Systeme, und in die Kategorie fällt praktisch kein normales KMU.
Entscheidend ist zuerst eine Rollenfrage: Bist du Anbieter oder Betreiber? Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt — also OpenAI, Anthropic, Midjourney. Betreiber ist, wer ein fertiges System beruflich einsetzt. Wenn du ChatGPT für Texte nutzt oder ein Chat-Widget einbaust, bist du Betreiber. Das ist die Rolle, in der 99 Prozent der kleinen Unternehmen stecken.
| Rolle | Wer das ist | Pflicht | Frist |
|---|---|---|---|
| Anbieter | Hersteller des KI-Systems | Maschinenlesbare Markierung der Ausgaben, technischer KI-Hinweis | 2. August 2026, für Altsysteme bis 2. Dezember 2026 |
| Betreiber | Du, wenn du KI einsetzt | Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Kennzeichnung, Kennzeichnung bestimmter KI-Texte | 2. August 2026 |
Die gute Nachricht daran: Die technisch aufwendigen Pflichten — Wasserzeichen, maschinenlesbare Signaturen im Dateiformat — liegen beim Anbieter, nicht bei dir. Deine Pflichten sind im Kern Kommunikationspflichten.
Der teuerste Denkfehler: “KI-Text” heißt nicht automatisch “kennzeichnungspflichtig”
Hier liegt das größte Missverständnis, und es kursiert selbst in Beiträgen von Leuten, die es besser wissen müssten. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte gilt nicht für alles, was du veröffentlichst. Sie greift nur bei Texten, die “der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse” dienen.
Klassische Werbung, Produktbeschreibungen, Landingpages, Verkaufstexte, Newsletter mit Angeboten — all das ist grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig. Wenn du deine Leistungsseite mit KI-Unterstützung geschrieben hast, musst du darunter nichts vermerken. Das ist Marketing, kein öffentliches Interesse.
Eine wichtige Einschränkung gibt es aber: Sobald deine Texte Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit enthalten, kippt die Bewertung. Eine KI-geschriebene Produktseite über Nahrungsergänzung, ein Text über Arbeitssicherheit oder eine CO2-Bilanz-Behauptung rutscht schnell ins öffentliche Interesse. Wer in solchen Feldern unterwegs ist, sollte lieber kennzeichnen als diskutieren.
Blogartikel: die eigentliche Grauzone
Bei Blogs wird es unübersichtlich, und ich halte es für unseriös, hier Eindeutigkeit zu behaupten, die es noch nicht gibt. Ein öffentlich zugänglicher Ratgeber-Blog informiert die Allgemeinheit — nach verbreiteter Auslegung fällt er damit unter “öffentliches Interesse”. Ein reiner Produkt-Newsroom eher nicht.
Wenn dein Blog also erklärt, ratet, einordnet — so wie der, den du gerade liest — dann greift die Pflicht im Grundsatz. Es sei denn, du erfüllst die Ausnahme, und die ist der eigentlich wichtige Teil dieses Artikels.
Die Ausnahme, auf die es ankommt: echte redaktionelle Kontrolle
Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte entfällt, wenn eine echte menschliche redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. “Echt” ist dabei das Schlüsselwort — ein schneller Blick drüber reicht ausdrücklich nicht. In der Praxis müssen vier Bedingungen zusammenkommen:
- Inhaltliche Prüfung durch eine fachkundige Person. Jemand mit einschlägigem Fachwissen liest den Text und prüft die Aussagen. Ein Faktencheck ist das Minimum, keine Formaldurchsicht.
- Änderungsbefugnis. Diese Person muss den Text tatsächlich ändern oder ablehnen können — und das auch dürfen.
- Benannte Verantwortung. Es gibt eine öffentlich identifizierbare Person, die die rechtliche Verantwortung für den Inhalt trägt. Das ist der Grund, warum die Angabe “redaktionell verantwortlich” ins Impressum gehört.
- Keine KI nach der Freigabe. Nach dem menschlichen Okay darf der Text nicht noch einmal durch ein KI-Tool laufen.
Der vierte Punkt hat es in sich, und er ist der Grund, warum vollautomatische Publishing-Pipelines die Ausnahme systematisch reißen. Wer einen Workflow gebaut hat, der Artikel generiert und ohne Zwischenstopp veröffentlicht, hat per Definition keine redaktionelle Kontrolle — egal wie gut die Texte sind. Entweder du baust ein echtes Freigabe-Gate in deine Automatisierung ein, oder du kennzeichnest. Beides ist legitim, nichts von beidem ist aufwendig. Nur so tun als ob, das geht nicht.
Chatbots und Telefonassistenten: hier gibt es keine Ausnahme
Anders als bei Texten ist die Lage bei dialogfähigen Systemen glasklar. Nutzer müssen spätestens zu Beginn der Interaktion erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren und nicht mit einem Menschen. Punkt. Keine Ausnahme für kleine Unternehmen, keine Ausnahme für “das merkt man doch”.
Praktisch heißt das: Dein Web-Assistent braucht einen Hinweis in der Begrüßungsnachricht — “Du schreibst mit unserem KI-Assistenten” genügt völlig. Ein KI-Telefonassistent braucht eine entsprechende Ansage am Anfang des Gesprächs. Das ist eine Zeile Konfiguration, kein Projekt.
Aus der Praxis kann ich sagen: Diese Offenlegung kostet dich nichts. Anrufer reagieren entspannter, wenn sie wissen, woran sie sind — die Beschwerden kommen erfahrungsgemäß von Leuten, die sich getäuscht gefühlt haben, nicht von denen, die informiert waren. Wer hier ohnehin schon sauber arbeitet, hat diesen Punkt längst erledigt.
Bilder und Videos: nur wenn sie täuschen können
Für Bilder gilt die Kennzeichnungspflicht nicht pauschal, sondern bei Deepfakes — also bei Material, das echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch nachbildet und deshalb für authentisch gehalten werden kann. Ein KI-generiertes Foto einer real existierenden Person: kennzeichnungspflichtig. Ein offensichtlich illustratives Symbolbild oder eine abstrakte Grafik für deinen Blog: nicht.
Wenn du im kreativen Bereich mit generierten Assets arbeitest, lohnt sich trotzdem eine simple Inventur: Welche Bilder sind vollständig KI-erzeugt, welche nur nachbearbeitet, welche zeigen reale Personen? Diese Unterscheidung einmal dokumentiert, und du bist im Zweifelsfall in zwei Minuten auskunftsfähig. Der Bildhinweis unter diesem Artikel ist übrigens genau das — freiwillig, weil es wenig kostet und Vertrauen schafft.
Was bei Verstößen droht — realistisch eingeordnet
Die Zahl, die überall zitiert wird, lautet: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Was dabei fast immer unterschlagen wird: Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Bei einem Betrieb mit 800.000 Euro Umsatz reden wir also über 24.000 Euro als theoretische Obergrenze, nicht über 15 Millionen.
Realistischer als eine Behördenstrafe ist für die meisten KMU ohnehin ein anderes Szenario: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Fehlende Pflichtangaben sind ein klassisches Abmahnthema, und neue Vorschriften ziehen erfahrungsgemäß Abmahnwellen nach sich. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die drei, vier betroffenen Stellen einfach abzuräumen.
Die Pflicht, die fast alle übersehen
Und jetzt zu dem Punkt, der in der ganzen Kennzeichnungs-Debatte untergeht: Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025 — also seit über anderthalb Jahren — dass Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen.
Diese Pflicht ist älter als die Kennzeichnungspflicht, betrifft mehr Unternehmen und wird von fast allen ignoriert. Sie verlangt kein Zertifikat und keine teure Akademie — eine dokumentierte interne Schulung, die erklärt, was die eingesetzten Tools können, wo ihre Grenzen liegen und wie mit Ausgaben umzugehen ist, erfüllt den Zweck. Wenn du bei diesem Artikel nur eine Sache mitnimmst, dann die: Kennzeichnung ist in einer Stunde erledigt, KI-Kompetenz ist die Hausaufgabe, die wirklich offen ist.
Deine Checkliste für diese Woche
- Chatbot prüfen: Steht der KI-Hinweis in der ersten Nachricht? Wenn nein, jetzt eintragen.
- Telefonassistent prüfen: Kommt die Ansage zu Gesprächsbeginn?
- Impressum ergänzen: Wer ist redaktionell verantwortlich? Namen und Anschrift eintragen.
- Publishing-Prozess ansehen: Gibt es ein echtes menschliches Freigabe-Gate vor der Veröffentlichung? Wenn nein: Gate einbauen oder Artikel kennzeichnen.
- Sensible Themen markieren: Texte zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit gesondert bewerten.
- Schulung dokumentieren: Eine Stunde Team-Session zu euren KI-Tools, kurz protokolliert.
Alles davon ist an einem Vormittag machbar. Keiner der Punkte braucht einen Anwalt, und keiner braucht neue Software.
FAQ: KI-Kennzeichnungspflicht
Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Text kennzeichnen? Nein. Marketing-Texte, Produktbeschreibungen und Verkaufsseiten sind grundsätzlich ausgenommen. Die Pflicht greift bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — und auch dort nur, wenn keine echte redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Einzelunternehmer? Ja. Die Verordnung unterscheidet nach Rolle, nicht nach Unternehmensgröße. Wer KI beruflich einsetzt, ist Betreiber — ob als Soloselbstständiger oder als GmbH mit 200 Mitarbeitenden. Bei den Bußgeldern wird die Größe hingegen berücksichtigt.
Reicht ein Hinweis “Erstellt mit KI” im Footer? Für Chatbots nicht — dort muss der Hinweis zu Beginn der Interaktion sichtbar sein, nicht irgendwo auf der Seite. Für kennzeichnungspflichtige Texte sollte der Hinweis beim jeweiligen Inhalt stehen, damit er klar und eindeutig zuzuordnen ist.
Was ist, wenn ich KI nur als Schreibhilfe nutze und alles selbst überarbeite? Dann greift in aller Regel die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle, sofern du die Aussagen inhaltlich geprüft hast und namentlich verantwortest. Wichtig ist der vierte Punkt: Nach deiner Freigabe darf der Text nicht noch einmal durch ein KI-Tool laufen.
Ändert der Digital Omnibus etwas an der Frist? Am 2. August 2026 für die Transparenzpflichten nicht. Die dort diskutierten Verschiebungen betreffen Hochrisiko-Systeme, nicht Artikel 50.
Wie sieht es bei dir aus?
Die meisten Websites, die ich mir gerade ansehe, haben zwei bis drei offene Punkte — meist einen Chatbot ohne Hinweis und ein Impressum ohne redaktionell Verantwortlichen. Beides ist in einer halben Stunde erledigt, wenn man weiß, wo man hinschauen muss.
Wenn du wissen willst, wo deine Seite steht, mach den kostenlosen Website-Audit — der schaut sich neben Technik und Sichtbarkeit auch die Pflichtangaben an. Oder schreib mir kurz, wenn du bei einem konkreten Punkt unsicher bist. Und falls bei der Gelegenheit ohnehin eine neue Website ansteht: Dann baut man solche Dinge gleich richtig ein, statt sie später nachzurüsten.
Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Einordnung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen — insbesondere in regulierten Branchen — sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht.