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KI-Beratung

KI-Inhalte kennzeichnen: Was seit dem 2. August 2026 wirklich Pflicht ist

Sven Jagata ·

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act — die AI Act Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ist damit Realität. Seitdem bekomme ich fast täglich dieselbe Frage: “Muss ich jetzt jeden Text kennzeichnen, den ChatGPT für mich geschrieben hat?”

Die kurze Antwort: nein. Die etwas längere Antwort ist der Grund, warum ich diesen Artikel schreibe. Denn im Netz kursiert gerade viel Halbwissen, und einige Agenturen verkaufen Panik als Beratungsleistung. Hier steht, was tatsächlich im Gesetz steht, was davon dich als kleines Unternehmen betrifft — und was du getrost ignorieren kannst.

Hinweis: Ich bin KI-Berater, kein Anwalt. Dieser Artikel ist eine praxisnahe Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei kritischen Fällen — etwa Deepfakes mit realen Personen — gehört ein Fachanwalt für IT-Recht mit ins Boot.

AI Act Kennzeichnungspflicht: Was seit dem 2. August 2026 gilt

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt gestaffelt in Kraft. Die verbotenen Praktiken gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 seit dem 2. August 2026.

Entscheidend ist eine Unterscheidung, die in fast allen Panik-Artikeln untergeht: Das Gesetz trennt zwischen Anbietern (den Firmen, die das KI-System bauen — OpenAI, Google, Anthropic) und Betreibern (dir, wenn du das Tool benutzt). Die meisten Pflichten aus Artikel 50 treffen den Anbieter, nicht dich.

RegelungWas verlangt wirdWen es trifft
Art. 50 Abs. 1Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechenAnbieter des Chatbots oder Assistenten
Art. 50 Abs. 2Synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren (Metadaten, Wasserzeichen)Anbieter des KI-Tools
Art. 50 Abs. 4Deepfakes offenlegen; KI-Texte offenlegen, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informierenBetreiber — also du

Der volle Wortlaut steht frei zugänglich bei artificialintelligenceact.eu, die offiziellen Auslegungshinweise in der FAQ der EU-Kommission.

Der wichtigste Punkt: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für Marketingtexte

Das ist der Satz, der die meisten beruhigt — und er stimmt.

Artikel 50 Absatz 4 verlangt eine Offenlegung bei KI-generierten Texten nur dann, wenn diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gemeint sind journalistische und meinungsbildende Inhalte, nicht deine Leistungsseite, nicht dein Newsletter, nicht dein LinkedIn-Post über den neuen Firmenwagen.

Ein KI-unterstützter Werbetext für deine Handwerksleistung fällt nach dem Wortlaut nicht unter diese Pflicht. Kommt hinzu: Sobald ein Mensch den Text redaktionell prüft, inhaltlich verantwortet und freigibt, greift die Ausnahme für redaktionelle Kontrolle ohnehin.

Wer dir gerade ein Compliance-Paket verkaufen will, weil ab sofort angeblich jeder KI-Text gekennzeichnet werden muss, hat das Gesetz entweder nicht gelesen oder hofft, dass du es nicht liest. Wie du seriöse von unseriösen Anbietern unterscheidest, habe ich in meinem Beitrag über seriöse KI-Beratung ausführlicher aufgeschrieben.

KI-Bilder kennzeichnen und Chatbots: Wo es für dich ernst wird

Drei Bereiche solltest du dagegen wirklich anfassen.

1. Chatbot und KI-Telefonassistent

Wenn Menschen mit deinem System sprechen, müssen sie wissen, dass am anderen Ende eine Maschine sitzt. Formell ist das die Pflicht des Anbieters — praktisch entscheidest aber du, wie die Begrüßung klingt. Und ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht.

Ein sauberer Einstieg dauert vier Sekunden: “Hallo, hier ist der digitale Assistent von Musterbau. Wie kann ich helfen?” Damit ist die Sache erledigt. In der Praxis erlebe ich sogar, dass Anrufer entspannter reagieren, wenn sie es von Anfang an wissen — statt es nach zwei Minuten selbst zu merken. Wie so ein System aufgebaut ist, zeige ich auf meiner Seite zum KI-Telefonassistenten und beim Web-Assistenten.

2. Deepfakes und fotorealistische Personendarstellungen

Hier wird es unabhängig von der Unternehmensgröße kritisch — das ist der Fall, in dem du KI-Bilder kennzeichnen musst. Bild-, Audio- oder Videomaterial, das real wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigt, die so nie existiert haben, muss als künstlich erzeugt offengelegt werden.

Besonders heikel im Mittelstand:

  • Testimonials mit KI-generierten Kundinnen und Kunden, die es nie gab
  • Team- oder Referenzfotos, die eine Firmengröße vortäuschen
  • Produktbilder, die Material, Größe oder Funktion falsch darstellen
  • Werbung mit synthetisierten Gesichtern bekannter Personen

Beim letzten Punkt kommt neben dem AI Act noch das Persönlichkeitsrecht dazu — und das war schon vor 2026 unangenehm teuer.

3. Emotionserkennung am Arbeitsplatz

Das ist kein Transparenzthema, sondern ein glattes Verbot — und es gilt schon seit dem 2. Februar 2025, nicht erst seit August 2026. Artikel 5 untersagt KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, mit engen Ausnahmen für medizinische und sicherheitsbezogene Zwecke. Details dazu hat die Bundesnetzagentur zusammengefasst.

Wenn dir also jemand ein Callcenter-Tool verkauft, das die Stimmung deiner Mitarbeitenden in Echtzeit misst: Finger weg.

Was ein Verstoß kostet

Verstöße gegen Artikel 50 fallen unter Artikel 99 Absatz 4 — die mittlere Bußgeldkategorie. Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Für kleine und mittlere Unternehmen dreht der AI Act diese Logik ausdrücklich um: Hier gilt der niedrigere der beiden Werte als Obergrenze. Bei 800.000 Euro Jahresumsatz heißt das: maximal 24.000 Euro, nicht 15 Millionen. Unangenehm, aber nicht existenzbedrohend — und weit entfernt von den Zahlen, mit denen aktuell Angebote verkauft werden.

Wie das Bußgeldsystem im Detail gestaffelt ist, steht in Artikel 99.

KI-Inhalte kennzeichnen: So setzt du es in einer Stunde um

Kein Großprojekt nötig. Wer KI-Inhalte kennzeichnen will, ohne den Betrieb lahmzulegen, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Chatbot und Telefonassistent prüfen. Nennt die Begrüßung die KI beim Namen? Wenn nein: eine Zeile im Prompt ändern, fertig.
  2. Bildbestand durchgehen. Gibt es fotorealistische KI-Bilder mit Personen? Die bekommen einen sichtbaren Hinweis direkt am Bild — nicht nur im Alt-Text und nicht nur als Sammelklausel im Impressum.
  3. Einen Standard festlegen. Ich kennzeichne bei mir jedes KI-Bild sichtbar mit dem Hinweis “Bild: KI-generiert”, auch dort, wo das Gesetz es nicht zwingend verlangt. Das kostet nichts und wirkt souveräner als die Alternative, irgendwann erklären zu müssen, warum man es nicht getan hat.
  4. Zuständigkeit klären. Eine Person im Betrieb sollte wissen, welche KI-Tools im Einsatz sind. Diese Liste ist auch für die Schulungspflicht aus Artikel 4 nützlich.
  5. Dokumentieren. Eine halbe Seite reicht: welche Tools, wofür, wer gibt frei.

Punkt 1 und 2 decken den Großteil des realen Risikos ab. Wenn du bei der technischen Umsetzung Unterstützung brauchst, hilft dir mein Angebot zur Automatisierung oder ein kurzer Draht über die Kontaktseite.

Wie sichtbar und sauber ist deine Website eigentlich aufgestellt? Der kostenlose Quick-Check prüft deine Seite in wenigen Minuten — Technik, Auffindbarkeit und Schwachstellen inklusive.

Der Kontext: KI ist im Mittelstand angekommen

Dass diese Regeln jetzt greifen, ist kein Zufall. Nach einer repräsentativen Bitkom-Befragung vom 11. März 2026 unter 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen inzwischen 41 Prozent KI ein — im Vorjahr waren es 17 Prozent. Weitere 48 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz.

Wenn sich der KI-Einsatz binnen eines Jahres mehr als verdoppelt, kommen Transparenzregeln nicht überraschend. Sie kommen spät.

Häufige Fragen zur AI Act Kennzeichnungspflicht

Muss ich KI-generierte Blogartikel kennzeichnen? In der Regel nein. Artikel 50 Absatz 4 verlangt eine Offenlegung bei Texten nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — also bei journalistisch-meinungsbildenden Inhalten. Reine Marketing- und Produkttexte fallen nach dem Wortlaut nicht darunter. Sobald ein Mensch den Text redaktionell prüft und verantwortet, greift zusätzlich die Ausnahme für redaktionelle Kontrolle.

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen? Zwingend offenlegen musst du Deepfakes — also Bilder, Videos oder Audios, die real wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, die es so nie gab. Für ein abstraktes, offensichtlich illustratives KI-Bild verlangt das Gesetz das nicht. Ich empfehle die sichtbare Kennzeichnung trotzdem: Sie kostet nichts und beugt Diskussionen vor.

Reicht ein Hinweis im Impressum? Nein. Die Offenlegung muss klar, erkennbar und dort erfolgen, wo der Inhalt wahrgenommen wird — also am Bild oder zu Gesprächsbeginn. Eine Sammelklausel im Impressum erfüllt die Anforderung nicht.

Wie hoch sind die Bußgelder für kleine Unternehmen? Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU und Start-ups gilt ausdrücklich der niedrigere der beiden Werte als Obergrenze — bei kleinen Umsätzen also ein vier- bis fünfstelliger Betrag.

Was ist mit dem C2PA-Standard? C2PA hinterlegt Herkunftsinformationen direkt in der Bilddatei und wird von Adobe, Microsoft und Google unterstützt. Im Verordnungstext des AI Act wird C2PA allerdings nicht namentlich genannt — dort ist allgemein von maschinenlesbaren Markierungen die Rede. Wer ein neues Bildtool auswählt, fährt mit C2PA-Unterstützung trotzdem zukunftssicherer.

Gilt das auch für die interne Nutzung? Nein. Entscheidend ist die öffentliche Wahrnehmung des Inhalts. Brainstorming, interne Entwürfe und Notizen sind von den Transparenzpflichten nicht erfasst.

Fazit

Die AI Act Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026 ist deutlich enger, als die aktuelle Aufregung vermuten lässt. Für die meisten kleinen Unternehmen läuft sie auf zwei Dinge hinaus: Chatbot und Telefonassistent geben sich als KI zu erkennen, und fotorealistische KI-Bilder mit Personen werden offengelegt.

Das ist an einem Vormittag erledigt. Wer dir dafür ein vierstelliges Compliance-Paket verkaufen will, verkauft dir vor allem seine eigene Marge.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-11

Sven Jagata (KI-generiertes Bild)

Sven Jagata

KI-Berater & Umsetzer für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich baue Voice Agents, Web-Assistenten und Automatisierungen — verständlich, ehrlich und hands-on.

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