„Die KI-Verordnung ist doch jetzt entschärft worden, oder?” — diesen Satz höre ich seit dem Sommer in fast jedem Beratungsgespräch. Er stimmt, und er führt trotzdem in die Irre. Der sogenannte Digital Omnibus hat die KI-Verordnung tatsächlich an mehreren Stellen gelockert. Nur betreffen die Lockerungen überwiegend das, was kleine Unternehmen ohnehin kaum berührt hat — und die Pflicht, die wirklich fast jeden Betrieb trifft, wurde nicht angefasst.
Das ist unangenehm, weil daraus eine konkrete Fehlentscheidung entstehen kann: Wer die Schlagzeile „mehr Zeit” liest und das Thema deshalb auf nächstes Jahr schiebt, übersieht eine Frist, die am 2. Dezember 2026 abläuft. In diesem Artikel trenne ich deshalb sauber zwischen dem, was verschoben wurde, und dem, was unverändert gilt.
Was am 27. Juli 2026 tatsächlich in Kraft getreten ist
Der Digital Omnibus ist kein Vorschlag mehr und keine Ankündigung. Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2026/1744, erlassen am 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 24. Juli 2026 und in Kraft getreten am 27. Juli 2026 — drei Tage nach der Veröffentlichung. Sie ist ein Änderungsrechtsakt: Sie ersetzt die KI-Verordnung nicht, sondern ändert einzelne Artikel und Fristen.
Diese Unterscheidung klingt juristisch spitzfindig, hat aber Folgen für die Praxis. Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass Deutschland noch ein eigenes Gesetz hinterherschieben muss. Es gibt also keine Umsetzungsphase, auf die man warten könnte. Gleichzeitig bleibt alles, was der Omnibus nicht ausdrücklich geändert hat, exakt so bestehen, wie es vorher war. Viele Texte im Netz stammen noch aus dem Frühjahr 2026, als das Paket in den Trilog-Verhandlungen steckte, und sprechen deshalb im Konjunktiv von Vorschlägen. Wenn du so einen Text liest, ist er schlicht veraltet.
Die neuen Fristen im Überblick
Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI. Dabei unterscheidet die Verordnung zwei Gruppen, die unterschiedlich behandelt werden:
| Bereich | Frist | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| Hochrisiko nach Anhang III (eigenständige Systeme) | 2. Dezember 2027 | Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeit, Biometrie, Bildung |
| Hochrisiko nach Anhang I (in Produkte eingebettet) | 2. August 2028 | Maschinen, Medizinprodukte, regulierte Produkte |
| Transparenzpflichten nach Artikel 50 | gelten seit 2. August 2026 | praktisch jeder Betrieb mit Chatbot oder KI-Texten |
| Übergangsfrist für Altsysteme mit KI-Inhalten | endet 2. Dezember 2026 | wer vor August 2026 gestartet ist |
| KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (Artikel 4) | gilt seit 2. Februar 2025 | jeder Betrieb, der KI einsetzt |
Die ersten beiden Zeilen sind die Entlastung, über die alle sprechen. Die unteren drei sind der Teil, der in den Schlagzeilen untergeht — und für ein typisches kleines Unternehmen die eigentlich relevanten Zeilen.
Die Entlastung, die kleinere Unternehmen überschätzen
Der Omnibus bringt echte Erleichterungen bei der Dokumentation. Anbieter können die technische Dokumentation künftig nach einem vereinfachten Formular der Kommission führen, die Qualitätsmanagement-Anforderungen wurden verhältnismäßiger gefasst, und kleine Midcap-Unternehmen bekommen vorrangigen Zugang zum EU-Reallabor. Neu ist dabei die Kategorie „kleine Midcap”: ein Unternehmen, das kein KMU mehr ist, aber weniger als 750 Personen beschäftigt und bestimmte Umsatz- und Bilanzschwellen unterschreitet.
Der Haken: Diese Erleichterungen hängen fast alle an Pflichten, die nur für Hochrisiko-Systeme und für Anbieter gelten. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt. Wer dagegen eine fertige Lösung einkauft und nutzt — also der Normalfall im Mittelstand — ist Betreiber und hatte diese schweren Dokumentationspflichten ohnehin nie. Für einen Handwerksbetrieb mit einem KI-Telefonassistenten oder einen Dienstleister mit einer Workflow-Automatisierung ändert die vereinfachte technische Dokumentation praktisch nichts, weil sie ihn nie betroffen hat.
Zwei Punkte sollte man sich außerdem merken, weil im Netz gerade das Gegenteil kursiert. Erstens: Die Registrierung selbstbewerteter Nicht-Hochrisiko-Systeme bleibt grundsätzlich bestehen, sie wurde nicht gestrichen. Zweitens: Beim Thema Bußgelder gilt für kleine Midcaps ein günstigerer Berechnungsmaßstab — pauschale Prozentangaben, die derzeit durch einige Blogs geistern, würde ich nicht ungeprüft als Planungsgrundlage verwenden.
Was ausdrücklich nicht entschärft wurde
Artikel 50 regelt die Transparenzpflichten, und genau der blieb unangetastet. Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Praktisch bedeutet das zwei Dinge. Wer einen Chatbot oder einen Sprachassistenten einsetzt, muss die Menschen darauf hinweisen, dass sie mit einer Maschine sprechen — und zwar bevor das Gespräch beginnt, nicht irgendwo im Kleingedruckten. Und wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss diese als solche kennzeichnen.
Dazu kommt der Punkt, den ich für den wichtigsten Termin dieses Quartals halte: Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden und synthetische Inhalte erzeugen, läuft eine Übergangsfrist — und die endet am 2. Dezember 2026. Wer also schon länger mit einem Chatbot, einem Bildgenerator oder automatisierten Texten arbeitet und sich bisher auf die Übergangsregel verlassen hat, hat ab diesem Datum keinen Puffer mehr. Das sind, von heute aus gerechnet, rund zwei Monate.
Unverändert gilt außerdem Artikel 4, die KI-Kompetenz. Schon seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden, die KI einsetzen, ausreichend geschult sind. Der Omnibus hat daran nichts geändert. In der Praxis ist das der Punkt, bei dem ich die größten Lücken sehe — meist nicht aus Unwillen, sondern weil niemand im Betrieb weiß, dass es die Pflicht überhaupt gibt.
Was du jetzt konkret tun solltest
Die gute Nachricht: Für ein kleines Unternehmen ist der Aufwand überschaubar, wenn man ihn in der richtigen Reihenfolge angeht. Ich empfehle vier Schritte.
- Bestandsliste anlegen. Schreib auf, welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich im Einsatz sind — inklusive der Tools, die einzelne Mitarbeitende auf eigene Faust nutzen. Erfahrungsgemäß ist diese Liste länger als erwartet.
- Jedes System auf Artikel 50 prüfen. Spricht es mit Kunden? Dann braucht es einen Hinweis vor dem Gespräch. Erzeugt es Texte, Bilder oder Stimmen? Dann braucht es eine Kennzeichnung. Das ist die Frist zum 2. Dezember 2026.
- Rollen klären. Bist du bei einem System Betreiber oder Anbieter? Davon hängt ab, welche Pflichten überhaupt greifen — und die meisten Betriebe sind reine Betreiber.
- Schulung dokumentieren. Eine kurze interne Unterweisung mit Teilnehmerliste und Datum erfüllt Artikel 4 in den allermeisten Fällen. Entscheidend ist, dass es sie nachweisbar gegeben hat.
Wenn deine Website betroffen ist — etwa durch einen Web-Assistenten oder KI-gestützte Inhalte —, lohnt sich ein Blick von außen. In meinem Website-Audit prüfe ich unter anderem genau diese Kennzeichnungspflichten mit und sage dir, wo konkret nachgebessert werden muss. Für KI-generierte Bilder und Texte im Marketing gelten dieselben Regeln; wie sich das sauber lösen lässt, zeige ich im Bereich Kreativ.
Häufige Fragen zur KI-Verordnung und zum Digital Omnibus
Ist der Digital Omnibus schon beschlossen oder noch ein Vorschlag? Er ist beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 erlassen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Texte, die von einem Vorschlag sprechen, stammen aus der Zeit vor dem Sommer.
Muss ich als kleines Unternehmen jetzt weniger dokumentieren? In der Regel ändert sich für dich wenig, weil die vereinfachte technische Dokumentation vor allem Anbieter von Hochrisiko-Systemen betrifft. Wer fertige KI-Werkzeuge nur einsetzt, war davon ohnehin nicht erfasst.
Welche Frist ist für mich die dringendste? Der 2. Dezember 2026. Bis dahin läuft die Übergangsfrist für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden und synthetische Inhalte erzeugen. Danach gelten die Kennzeichnungspflichten ohne Puffer.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für meinen Chatbot? Ja. Nach Artikel 50 musst du Nutzer darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, und zwar bevor die Konversation beginnt. Diese Pflicht wurde vom Omnibus nicht verschoben.
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten? Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Typische Anwendungsfälle sind automatisierte Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung.
Brauche ich dafür einen Anwalt? Für die Bestandsaufnahme und die Kennzeichnung in aller Regel nicht. Sobald du KI in der Personalauswahl, bei Bonitätsprüfungen oder in regulierten Produkten einsetzt, wird es ein Hochrisiko-Thema — dann ist juristische Begleitung sinnvoll.
Mein Fazit
Der Digital Omnibus ist eine echte Entlastung, aber an einer Stelle, an der die meisten kleinen Unternehmen nie unter Druck standen. Was sie wirklich betrifft — der Hinweis vor dem Chatbot-Gespräch, die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und die Schulung der Mitarbeitenden — gilt unverändert weiter. Und für Altsysteme läuft der Puffer am 2. Dezember 2026 aus.
Wer die Bestandsliste jetzt macht, ist in zwei bis drei Stunden durch. Wer wartet, macht dieselbe Arbeit später unter Zeitdruck. Wenn du unsicher bist, was in deinem Betrieb unter die Transparenzpflichten fällt, melde dich kurz bei mir — oft ist nach zwanzig Minuten klar, was zu tun ist und was du dir sparen kannst.