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KI-Beratung

KI noch 2026 anschaffen? Was du steuerlich wirklich absetzen kannst

Sven Jagata ·

Es ist Ende Oktober, und in vielen Betrieben taucht gerade dieselbe Frage auf: Ziehen wir das KI-Projekt noch in diesem Jahr durch, oder schieben wir es ins nächste? Meist steckt dahinter weniger eine fachliche als eine steuerliche Überlegung — die Hoffnung, dass eine Anschaffung vor dem 31. Dezember den Gewinn drückt und damit einen Teil der Kosten zurückholt.

Die Hoffnung ist nicht falsch. Sie zielt nur oft auf die falsche Ausgabe. Bei dem, was kleine und mittlere Unternehmen heute tatsächlich für KI ausgeben, ist der Steuerhebel nämlich entweder längst eingebaut — oder er greift gar nicht. Dieser Beitrag sortiert, was bei welcher Art von Ausgabe wirklich passiert, wo die viel zitierte Sonderabschreibung 7g hilft und wo sie ins Leere läuft.

Eine Vorbemerkung, die ich ernst meine: Ich bin KI-Berater, kein Steuerberater. Was hier steht, ist der Stand meiner Recherche mit Quellenangabe. Die Einordnung deines konkreten Falls — Rechtsform, Gewinnsituation, Gewinnermittlungsart — gehört zu deinem Steuerberater. Was ich dir abnehmen kann, ist die Vorarbeit: zu wissen, worüber du mit ihm sprichst.

Der Unterschied, an dem die meisten Ratgeber scheitern

Steuerlich zerfällt jede KI-Investition in zwei Welten: bewegliche Wirtschaftsgüter und immaterielle Wirtschaftsgüter. Bewegliche Wirtschaftsgüter sind Dinge, die du anfassen kannst — die Workstation, der Server, die Grafikkarte, das Mikrofon für die Telefonanlage. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alles ohne Körper: Software, Lizenzen, Nutzungsrechte.

Diese Unterscheidung ist keine Haarspalterei, sie entscheidet über bares Geld. Denn die beiden attraktivsten Instrumente im deutschen Steuerrecht — der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG sowie die degressive Abschreibung — gelten ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der Gesetzestext ist an dieser Stelle unmissverständlich: In § 7g EStG steht durchgehend “abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens”.

Software ist nach ständiger Auffassung der Finanzverwaltung ein immaterielles Wirtschaftsgut. Damit ist sie von § 7g ausgeschlossen. Wenn dir also jemand vorrechnet, du könntest die neue KI-Software über den Investitionsabzugsbetrag zu 50 Prozent vorab absetzen: Das stimmt nicht. Genau dieser Fehler steht in auffällig vielen Beiträgen zum Thema — und er kostet im Zweifel eine Betriebsprüfung.

Software-Abschreibung: Was für KI-Lizenzen wirklich gilt

Die gute Nachricht: Software braucht § 7g gar nicht. Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, das die Regelung vom 26. Februar 2021 ergänzt, akzeptiert die Finanzverwaltung für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Juristisch ist das keine Sofortabschreibung, sondern eine planmäßige Abschreibung über zwölf Monate — praktisch läuft es auf dasselbe hinaus: Die Kosten landen im Jahr der Anschaffung vollständig im Aufwand, und zwar unabhängig vom Preis.

Für dich heißt das: Die gekaufte KI-Lizenz, das Analysewerkzeug, die Automatisierungsplattform als Jahreslizenz — alles wirkt im Anschaffungsjahr zu 100 Prozent. Du musst nichts kombinieren, nichts beantragen, nichts konstruieren. Die Regelung ist zeitlich nicht befristet.

Noch unspektakulärer wird es bei dem, was die meisten KMU tatsächlich bezahlen: monatliche Abos. Ein KI-Telefonassistent, ein Web-Assistent auf der Website, eine Automatisierungsplattform im Monatstarif — das sind laufende Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn in dem Jahr, in dem sie anfallen, fertig. Es gibt hier keinen Steuertrick, den du verpassen könntest, und deshalb auch keinen Grund, den Vertragsstart künstlich ins alte Jahr zu ziehen.

Und wenn ihr selbst entwickelt? Dann greift § 5 Absatz 2 EStG: Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden. Die Entwicklungskosten sind damit sofort Aufwand. Auch hier: volle Wirkung im laufenden Jahr, ohne jedes Zutun.

Wo der Steuerhebel tatsächlich sitzt: Hardware

Interessant wird es, sobald echte Technik ins Haus kommt — eine leistungsfähige Workstation, ein Server für lokale KI-Modelle, GPU-Hardware. Hier hast du drei Wege, und sie schließen sich teilweise aus:

Erstens die Ein-Jahres-Nutzungsdauer aus demselben BMF-Schreiben. Computerhardware inklusive Peripheriegeräte: volle Abschreibung im Anschaffungsjahr. Für die meisten Betriebe ist das der einfachste und schnellste Weg.

Zweitens die degressive Abschreibung. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ein degressiver Satz von bis zu 30 Prozent — höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung. Der Satz wird jedes Jahr auf den Restbuchwert angewendet. Für Hardware, die unter die Ein-Jahres-Regel fällt, ist das meist der schlechtere Deal; für langlebigere Anlagen kann es passen.

Drittens § 7g EStG, das Instrument für kleine und mittlere Betriebe. Es hat zwei Teile. Der Investitionsabzugsbetrag lässt dich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon abziehen, bevor du gekauft hast — mit einem Investitionszeitraum von drei Jahren. Die Sonderabschreibung erlaubt für Anschaffungen ab 2024 zusätzlich bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten, verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

Die Bedingungen für § 7g solltest du kennen, bevor du planst: Der Gewinn des Betriebs darf im betreffenden Wirtschaftsjahr — ohne Berücksichtigung der Abzugsbeträge — 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Summe aller laufenden Investitionsabzugsbeträge ist auf 200.000 Euro je Betrieb gedeckelt. Und das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb bleiben und dort nahezu ausschließlich, also zu mindestens 90 Prozent, betrieblich genutzt werden.

Die Übersicht: Was bei welcher Ausgabe passiert

AusgabeSteuerliche EinordnungWirkung im Jahr der Anschaffung
Monatliches KI-Abo (SaaS)Laufende Betriebsausgabe100 % der gezahlten Beträge
Gekaufte Software, KI-LizenzImmaterielles Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer 1 Jahr (BMF)faktisch 100 %
Einrichtung, Beratung, SchulungBetriebsausgabe, sofern kein Wirtschaftsgut entsteht100 %
Selbst entwickelte SoftwareAktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG100 % als Aufwand
Hardware (Workstation, Server, GPU)Bewegliches Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer 1 Jahr (BMF)faktisch 100 %
Hardware, alternativ degressivBewegliches WG, Anschaffung 1.7.2025 – 31.12.2027bis zu 30 % vom Restbuchwert
Hardware über § 7g EStGNur bewegliche WG, Gewinngrenze 200.000 €50 % vorab + bis zu 40 % Sonder-AfA
Software über § 7g EStGNicht möglich — immaterielles Wirtschaftsgut0 %

Die Forschungszulage: der übersehene Posten

Ein Instrument wird im Mittelstand regelmäßig übersehen, obwohl es ausgerechnet bei Software und KI greift: die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz. Sie ist technologieoffen, und Software- sowie KI-Entwicklungsvorhaben sind ausdrücklich förderfähig. Der Fördersatz liegt bei 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag bei 35 Prozent. Die Bemessungsgrundlage beträgt seit 2026 bis zu 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr; für KMU sind damit rechnerisch bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich möglich. Neu ab 2026 ist außerdem eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent auf die direkten Projektkosten.

Der Haken, und den sage ich deutlich: Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung — Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung. Sie fördert nicht, dass du ChatGPT im Team einführst oder einen Telefonassistenten einrichtest. Für den Nachweis brauchst du eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die vorab prüft, ob dein Vorhaben die Kriterien erfüllt. Wenn ihr tatsächlich etwas Eigenes entwickelt, lohnt der Blick. Wenn ihr Standardwerkzeuge einführt, lohnt er nicht.

Zuschuss oder Abschreibung — nicht dasselbe

Abschreibungen und Zuschüsse werden gern in einen Topf geworfen, arbeiten aber verschieden. Eine Abschreibung senkt deinen steuerpflichtigen Gewinn; was bei dir ankommt, ist der Gewinn mal dein Steuersatz. Bei 30 Prozent Grenzsteuerbelastung bringt eine Ausgabe von 10.000 Euro also rund 3.000 Euro — die anderen 7.000 Euro hast du trotzdem bezahlt.

Ein Zuschuss dagegen fließt direkt. Für KI-Beratung gibt es dafür eigene Programme; ich habe die BAFA-Förderung für KI-Beratung und die Landesprogramme in Niedersachsen jeweils separat aufgeschrieben. Wichtig beim Kombinieren: Ein Zuschuss mindert in der Regel die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Du bekommst nicht beides auf den vollen Betrag.

Die ehrliche Antwort auf die Ausgangsfrage

Soll die KI-Anschaffung noch ins Jahr 2026? Meine Antwort nach dieser Sortierung: Die Steuer ist selten das Argument, das den Ausschlag geben sollte.

Bei Abos und Software ist der Effekt ohnehin im Anschaffungsjahr — da gewinnst du durch Eile nichts außer ein paar Wochen Vertragslaufzeit, die du bezahlst, ohne sie zu nutzen. Nur bei Hardware und nur dann, wenn du die 200.000-Euro-Gewinngrenze unterschreitest und § 7g nutzen willst, gibt es einen echten Stichtagseffekt — und selbst dort gibt dir der Investitionsabzugsbetrag drei Jahre Zeit, du kannst ihn also auch für eine Anschaffung in 2027 oder 2028 schon jetzt bilden.

Was dagegen wirklich über den Ertrag entscheidet, ist die Frage, ob das Vorhaben einen Prozess trifft, der oft genug vorkommt, um sich zu rechnen. Dazu habe ich getrennt geschrieben, welche Prozesse sich bei KMU zuerst lohnen und was der KI-Betrieb im Jahr realistisch kostet. Eine Anschaffung, die sich nur steuerlich rechnet, rechnet sich nicht.

Was du jetzt konkret tun kannst

Vier Fragen, die du vor dem Jahreswechsel klären solltest — sie dauern zusammen keine halbe Stunde:

  1. Welche Art Ausgabe plane ich? Abo, Lizenz, Hardware oder Eigenentwicklung — danach richtet sich alles Weitere.
  2. Liegt mein Gewinn unter 200.000 Euro? Nur dann ist § 7g überhaupt ein Thema, und nur für den Hardware-Anteil.
  3. Habe ich einen Zuschuss beantragt oder in Aussicht? Dann vorher klären, wie er die Abschreibungsbasis verändert.
  4. Trägt das Vorhaben auch ohne Steuereffekt? Wenn nein, ist der Steuereffekt nicht das Problem.

Wenn du bei Frage 4 unsicher bist, fang dort an. Ich schaue mir im Website- und Prozess-Audit an, wo in deinem Betrieb tatsächlich Zeit verloren geht — bei der Terminvergabe, in der Angebotserstellung, in der Automatisierung wiederkehrender Abläufe, bei der Erstellung von Inhalten oder rund um die Website. Daraus wird eine Zahl, mit der du zu deinem Steuerberater gehen kannst. Schreib mir einfach über das Kontaktformular, was gerade am meisten Zeit frisst.

Häufige Fragen

Kann ich KI-Software über den Investitionsabzugsbetrag absetzen?

Nein. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gilt ausschließlich für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und damit ausgeschlossen. Das gilt auch für KI-Lizenzen und Cloud-Software. Hardware, auf der die KI läuft, ist dagegen begünstigt.

Wie lange wird Software abgeschrieben?

Nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 akzeptiert die Finanzverwaltung für Betriebs- und Anwendersoftware sowie für Computerhardware eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Kosten wirken sich damit vollständig im Jahr der Anschaffung aus, unabhängig vom Preis. Die Regelung ist nicht befristet.

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Für Wirtschaftsgüter, die ab 2024 angeschafft oder hergestellt werden, beträgt die Sonderabschreibung bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie kann im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im betreffenden Wirtschaftsjahr.

Sind monatliche KI-Abos steuerlich schlechter als ein Kauf?

Nein, in der Regel nicht. Abogebühren sind laufende Betriebsausgaben und mindern den Gewinn sofort in voller Höhe. Gekaufte Software wirkt über die Ein-Jahres-Nutzungsdauer ebenfalls im Anschaffungsjahr. Steuerlich nehmen sich beide Wege wenig — die Entscheidung sollte nach Flexibilität, Betriebskosten und Abhängigkeit fallen, nicht nach der Abschreibung.

Lohnt sich die Forschungszulage für ein normales KI-Projekt im Mittelstand?

Meist nicht. Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent, für KMU auf Antrag mit 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Die Einführung von Standardwerkzeugen zählt nicht dazu. Nur wenn ihr tatsächlich eigene Verfahren oder Software mit echtem Entwicklungsrisiko entwickelt, lohnt der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Muss ich die Anschaffung bis zum 31. Dezember abschließen?

Für die volle Wirkung im Jahr 2026 muss das Wirtschaftsgut 2026 angeschafft, also geliefert und betriebsbereit sein — die Bestellung allein reicht nicht. Beim Investitionsabzugsbetrag ist das anders: Den kannst du für eine geplante Anschaffung bilden und hast anschließend drei Jahre Zeit, tatsächlich zu investieren.


Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Rechtsform, Gewinnermittlungsart und Einzelfall können die Einordnung verändern — sprich die konkrete Gestaltung mit deinem Steuerberater ab.

Sven Jagata (KI-generiertes Bild)

Sven Jagata

KI-Berater & Umsetzer für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich baue Voice Agents, Web-Assistenten und Automatisierungen — verständlich, ehrlich und hands-on.

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